Geschäfts-, Spiel- und Mietbedingungen des Sporttreff Kinzigtal
(Stand: 30.04.2021)

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Gästen den Aufenthalt im Sporttreff Kinzigtal so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen auf möglichst einfache Weise, den Spielbetrieb zu gestalten.

1. Allgemeine Regeln zur Nutzung der Anlage

Mit dem Betreten des Sporttreff Kinzigtal erkennt jeder Nutzer diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennishallenschuhen mit profilierten Sohlen betreten werden. Tennisschuhe, die auf Aschenplätzen oder anderweitig benutzt wurden, dürfen in der Tennishalle nicht verwendet werden, bzw. sind vor Betreten des Sporttreff Kinzigtal zu säubern. Die Squashcourts dürfen nur mit Hallenschuhen mit heller Sohle bespielt werden. Für das Umkleiden stehen Damen- und Herrenumkleideräume mit abschließbaren Schränken zur Verfügung, welche nur während der Spielzeit belegt werden dürfen. Bei Dauerbelegung werden die Spinde geräumt. Für Kleidung und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die Garderobenschlüssel müssen nach dem Verlassen der Umkleideräume in den Schlössern der Schränke verbleiben. Es ist strengstens untersagt, im gesamten Gebäude zu rauchen. Der Zutritt mit Tieren in die Tennishalle und Umkleideräume ist strengstens untersagt, in den Eingangsbereich nur soweit sich niemand bedroht oder beeinträchtigt fühlt. Die Einrichtungen sind vom Besucher schonend und pfleglich zu behandeln. Für vom Besucher verursachte Schäden haftet dieser selbst, im Falle von Minderjährigen stattdessen deren gesetzliche Vertreter. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Die Parkplätze sind ausschließlich für die Zeit der Spieldauer zu nutzen. Dauerparker, bzw. nicht befugte Parker werden kostenpflichtig abgeschleppt.

2. Spielberechtigung

Das Betreten/Bespielen der Tennisplätze und Squashcourts und die Nutzung der zugehörigen Einrichtungen sind nur im Zusammenhang mit einer Buchung zulässig. Die Eingangshalle ist davon ausgenommen. Hingegen steht ein gebuchter Tennisplatz allein dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Nach Ablauf der Stunde ist der Platz pünktlich und der Tennishallenplatz in abgezogenem Zustand freizugeben. Jeder Spieler hat sich in der Sportanlage so zu verhalten, dass er andere Spieler nicht stört. Dies gilt vor allem beim Betreten der Tennisplätze, wenn andere Plätze betreten werden müssen. Halten Sie sich bitte an die dafür vorgesehene Zeit, d. h. jeweils 5 Minuten vor der vollen Stunde. Bitte gehen Sie geschlossen über die Plätze, laufende Ballwechsel sind abzuwarten. Bei unberechtigtem Bespielen von unbelegten Plätzen ist der doppelte Preis von mindestens einer Einzelstunde zu entrichten. Aus internen Gründen behält sich der Vermieter vor, die zugeteilten Platznummern als auch die Spielzeit zu ändern, bzw. die zugeteilten Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (Reparaturen, Turniere usw.) selbst in Anspruch zu nehmen.

3. Buchungen

Grundlage jeglicher Buchungen sind die allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen des Sporttreff Kinzigtal in der jeweils aktuellen Fassung. Mündliche Absprachen haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit.

Tennis

Ein Winterabonnement (19.09. bis 30.04. des Folgejahres) verlängert sich stets um eine weitere Wintersaison, falls es nicht 8 Wochen zum Saisonende, bis spätestens 28. Februar, schriftlich gekündigt wird. Stornierte Abonnementstunden werden in Zeitguthaben vergütet. Dieses Zeitguthaben muss bis zum letzten Spieltag der Saison (30.04.) abgespielt sein, da das Zeitguthaben dann verfällt. Zeitguthaben aus 5-er oder 10-er Stunden verfallen nicht und werden in die kommende Saison übernommen.

Squash

Die Buchung eines Squashcourts erfolgt über unser Online-Buchungssystem www.sporttreff-kinzigtal.ebusy.de nach erfolgreicher Registrierung und Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal. Bereits bezahlte Buchungen werden als Zeitguthaben dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und werden nicht erstattet. Das Licht für den gebuchten Court wird für die gebuchte Zeit frei geschaltet und kann am Courts mittels Lichttaster an der Wand eingeschaltet werden. Das Spielen ohne vorherige Buchung ist nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandlung zur sofortigen Strafanzeige.

4. Mietpreise

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste, welche auf unserer Homepage, auf unserem Online-Buchungssystem und im Aushang im Eingangsbereich einsehbar sind. Der Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu entrichten. Nur dann ist eine Platzbuchung verbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und inklusive Licht.

5. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den aktuellen Öffnungszeiten auf unserer Homepage.

Der Spieler achtet mit auf die gefahrlose Bespielbarkeit des Platzes. Hat er den Eindruck der, dass der Platz nicht bespielbar ist, wird er dieses dem Vermieter nach Möglichkeit umgehend mitteilen. Bei berechtigter Reklamation wird der auf den betroffenen Spieltermin entfallende Betrag erstattet. Für andere oder weitere von den Besuchern, Mietern oder Spielern an den Eigentümer zu richtende Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind die Haftungsgründe von Anfang an grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.

6. Zuwiderhandlungen

Bei Verletzung der Geschäfts- Spiel- und Mietbedingungen ist der Ausschluss der betreffenden Person möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der Buchung besteht fort. In persönlicher Abwesenheit von Eigentümer sind zur Wahrung deren Interessen auch deren Bevollmächtigten berechtigt, geeignete Maßnahmen in stellvertretender Wahrnehmung des Hausrechts zu ergreifen.

7. Sonstiges

Sollten Teile dieser AGB unzulässig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit für das Geschäftsverhältnis.

8. Gerichtsstand

Für beide Teile gilt bei Streitigkeiten Gelnhausen als vereinbarter Gerichtsstand